AGB

'fit20' steht im folgenden Text für den/die Inhaber:in des Studios, in dem Du Mitglied wirst. Du findest seinen Namen und seine Kontaktdaten auf der Kontaktseite des Studios.

Bei fit20 schließt Du eine zunächst auf 6 Monate angelegte, danach unbefristete Mitgliedschaft ab. Aber keine Sorge: nach Ablauf der ersten sechs Monate kannst Du jederzeit zum Ende des nächsten Monats kündigen.

Beginn der Mitgliedschaft

Deine Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, der auf dem Mitgliedschaftsformular eingetragen ist. Sie läuft zunächst fest für 26 Wochen. Mit Beginn der Mitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr fällig.

Kündigung in den ersten vier Wochen (“Probezeit”)

Wenn Du das erste Mal eine fit20 Mitgliedschaft abschließt, darfst Du sie in den ersten vier Wochen jederzeit und mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Bis zur Kündigung vergangene Termine musst Du bezahlen.

Bedingungen unserer Ergebnisgarantie

Wir protokollieren Deine Fortschritte in unserer Trainer App. Wir garantieren Dir, dass Du im Verlauf der ersten 6 Monate Deines Trainings messbar an Kraft gewinnst und/oder Du selbst merkbare Verbesserungen in Deinem körperlichen Wohlbefinden beschreibst. Sollte das nicht der Fall sein, erstatten wir Dir Deine in den ersten 6 Monaten geleisteten Mitgliedsbeiträge. Voraussetzung ist, dass Du in den ersten 6 Monaten nach Beginn Deiner Mitgliedschaft an mindestens 22 Trainings teilnimmst. Wenn Du die Garantie in Anspruch nimmst, steht es uns frei, Deine Mitgliedschaft zu beenden.

Ende der Mitgliedschaft

Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen und wirkt in der Probezeit: sofort; nach der Probezeit in den ersten 6 Monaten der Mitgliedschaft: frühestens zum Ende des 6. Monats; und nach Ende des 6. Monats: immer zum Ende des Kalendermonats, der auf den Eingang der Kündigung folgt (Beispiel: wenn Deine Kündigung am 15. August bei uns eingeht, wirkt sie zum 30. September). 


In besonderen Härtefällen hast Du natürlich ein gesetzliches Recht zu einer „außerordentlichen“ Kündigung.

Bitte richte die Kündigung an die auf der Kontaktseite bzw. im Impressum des Studios angegebenen Adresse.Alle Deine Kündigungsrechte gelten gleichermaßen auch für uns.

Tarifwechsel

Wir bieten SINGLE, DUO oder FLEX Tarife an. Der Wechsel in einen anderen Tarif ist jederzeit möglich, er muss aber schriftlich vereinbart werden.

Trainingstermine

Jeder fit20 Mitgliedstarif erlaubt 1 Training pro Woche zu einem festen, vorab mit dem Studio vereinbarten Termin. 
Wenn Du verhindert bist, und uns das bis spätestens 48 Stunden vor Deinem Training mitteilst, bieten wir Dir gerne einen alternativen Termin an, sofern unser Terminplan dies erlaubt. Aus physiologischen Gründen darf der Ersatztermin nicht näher als vier Tage am nächsten Trainingstermin liegen. Wenn sich kein passender Termin finden lässt, hast Du keinen Anspruch auf ein zusätzliches Training.

„DUO” Tarif

Wenn im DUO Tarif ein einzelner Trainingspartner nicht am Training teilnehmen kann, und sich kein Ersatztermin für beide Trainingspartner gemeinsam finden lässt, trainieren wir den anwesenden DUO Trainingspartner an dem ursprünglichen Termin. Der abwesende Trainingspartner erhält keinen zusätzlichen Termin. Wenn Dich das stört, empfehlen wir einen FLEX Tarif.

„FLEX“ Tarif

Wenn im FLEX Tarif ein Trainingspartner verhindert ist, suchen wir nach einem getrennten Ersatztermin. Beide Termine dürfen wir Euch dann entweder einzeln oder mit einer dritten Person anbieten. Das Risiko, dass sich kein Ersatztermin finden lässt und die Gebühr trotz eines ausgefallenen Trainings fällig wird, ist so deutlich geringer.

Preise

Du zahlst für Deine Mitgliedschaft die Aufnahmegebühr und monatlich den Monatsbeitrag entsprechend des von Dir gewählten Tarifs. Trainingsausfall durch Betriebsferien und Feiertage ist im Preis berücksichtigt.

Betriebsferien und öffentliche Feiertage

Unser Studio schließt vom 24. Dezember bis zum 01. Januar (einschließlich). Außerdem machen wir im Sommer zwei Wochen Betriebsferien. Die genauen Daten teilen wir Dir jeweils rechtzeitig mit. Während öffentlicher Feiertage und der o. g. Urlaubsperioden bleibt das Studio geschlossen.

Krankheit

Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegst, das Dir eine krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderung für mindestens 6 Wochen attestiert, pausieren wir mit Deiner Mitgliedschaft ab der Vorlage des Attests für den attestierten Zeitraum. Zahlen musst Du in dieser Zeit natürlich nicht. Gleiches gilt, wenn Du schwanger bist.

Fälligkeit Deiner Beiträge

Die Beiträge Deines gewählten Tarifs buchen wir monatlich im Voraus per SEPA Lastschrift von Deinem Konto ab. Eine separate Rechnung stellen wir dafür nicht aus. Wenn sich Deine Adresse oder Deine Bankdaten ändern, teile uns das bitte mit!

Rücklastschriften

Wenn wir eine Rücklastschrift erhalten, weil Dein Konto nicht gedeckt war, musst Du die Gebühren der Bank erstatten. Außerdem berechnen wir Dir für jede Rücklastschrift 5 EUR Bearbeitungsgebühr.

Anpassung der Beiträge

Einmal im Jahr können wir Deine Beiträge an veränderte Umstände anpassen. Wir teilen Dir das dann mindestens sechs Wochen im Voraus mit. Wenn wir die Beiträge erhöhen, kannst Du die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung kündigen.

Zahlungsverzug

Wenn Deine Beiträge bei uns nicht eingehen, erinnern wir Dich schriftlich. Wenn Du dann nicht innerhalb von zwei Wochen zahlst, dürfen wir ein Inkassounternehmen beauftragen. Dabei entstehen Bearbeitungsgebühren und übliche Verzugszinsen, die Du tragen musst. Wenn Du Deine Beiträge nach unserer Mahnung länger als vier Wochen nicht zahlst, dürfen wir Deine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen.

Mitteilungspflicht

Jede Form von Training oder Sport beinhaltet ein gewisses Risiko. Wenn Du Zweifel hast, ob fit20 das Richtige für Dich ist, lass Dich bitte von einem Facharzt beraten.

Auf jeden Fall bist Du verpflichtet, Deinem Trainer vor dem Training mitzuteilen, wenn Du andauernde chronische körperliche Probleme hast, Dich an diesem Tag akut krank fühlst, oder Zweifel an Deiner Leistungsfähigkeit hast. Das gilt selbst, wenn Du schlecht geschlafen hast oder verschnupft bist.

Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nicht wirksam sein, so betrifft das nicht den Rest der Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gilt dann das Gesetz.